Rotes Höschen ist erlaubt

Alarmstufe Rot in Wimbledon: Das Höschen der Französin Tatiana Golovin zwang die Schiedsrichter bei dem traditionsbewussten Turnier zu einem ausführlichen Blick ins Regelbuch. Doch der gelegentlich aufblitzende rote Schlüpfer unter ihrem Tennis-Dress verletzt die Vorschrift der “überwiegend weißen” Bekleidung nicht - da das Höschen oberhalb des Rocksaumes endet und damit als Unterwäsche und nicht etwa als Shorts gilt. “Rot steht für Stärke und Selbstbewusstsein”, erklärte Golovin.

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