Urteil: Operndiva darf fliegende Schlüpfer meiden

Opernsängerin Kiri Te Kanawa muss sich nicht auf der Bühne mit Höschen bewerfen lassen. Die 63-Jährige hatte vor einem Auftritt mit Popsänger John Farnham erfahren, dass diesem bei Konzerten mitunter Unterwäsche entgegenfliegt. Entrüstet sagte die Diva ab - mit Recht, entschied ein Gericht.

Sydney - Ein australisches Gericht wies heute die Klage eines Konzertveranstalters ab, der die Sopranistin auf 1,88 Millionen australische Dollar (1,13 Millionen Euro) Schadenersatz verklagt hatte. Te Kanawa hatte mehrere geplante Auftritte mit dem australischen Popsänger John Farnham abgesagt, nachdem sie eines seiner Konzerte auf DVD gesehen hatte.

Sängerin Te Kanawa: “Ich war besorgt über die Höschen”
“Ich war besorgt über die Höschen, die ihm zugeworfen wurden und die er aufhob und wie eine Trophäe in den Händen hielt”, sagte Te Kanawa aus. So könne sie nicht arbeiten und habe daher die geplanten Konzerte in Australien und Neuseeland absagen müssen. Richterin Patricia Bergin erklärte, zum Zeitpunkt der Absage habe kein bindender Vertrag zwischen der Opernsängerin und dem Konzertveranstalter Leading Edge bestanden. Te Kanawas Firma Mittane muss allerdings Kosten in Höhe von umgerechnet 77.000 Euro übernehmen, die Leading Edge entstanden.

Die Richterin erklärte laut “Sydney Morning Herald” allerdings, die Firma der Sängerin habe zwar das Recht gehabt, die Auftritte zurückzuziehen. Allerdings sei die Sorge über die Reaktion des Publikums wohl nicht der wahre Grund für Te Kanawas Absage gewesen. Sie habe offensichtlich einfach keine Lust zu dem gemeinsamen Konzert gehabt und das Schlüpferargument vorgeschoben.

Der 57 Jahre alte Farnham ist in Australien ein Superstar. Sein bekanntester Song: “You’re The Voice”.

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